Eine Volldeklaration, auch gläserne Rezeptur genannt, bedeutet, dass ein Hersteller die Zusammensetzung eines Baustoffes vollständig offenlegt. Angegeben werden nicht nur die Hauptbestandteile oder Bindemittel, sondern grundsätzlich alle eingesetzten Bestandteile, also beispielsweise Zuschläge, Füllstoffe, Fasern, Pigmente und Additive.
Eine Volldeklaration geht damit deutlich über die Angaben in einem Technischen Merkblatt oder Sicherheitsdatenblatt hinaus. Diese Dokumente erfüllen jeweils bestimmte technische beziehungsweise rechtliche Zwecke und müssen deshalb nicht automatisch die vollständige Rezeptur eines Baustoffes offenlegen.
Gerade bei Baustoffen, die als natürlich oder ökologisch bezeichnet werden, ist eine Volldeklaration wichtig. Die Bezeichnung „Kalkputz“ allein gibt beispielsweise keine vollständige Auskunft über die Zusammensetzung. Neben Kalk können Zement, Gips, organische Bindemittel oder weitere Zusätze enthalten sein.
Eine Volldeklaration ermöglicht es Planern, Handwerkern und Bauherren, einen Baustoff nicht nur nach Produktnamen, Werbeaussagen oder einzelnen technischen Kennwerten zu beurteilen, sondern anhand seiner tatsächlichen Zusammensetzung.
Für mich gehört eine Volldeklaration deshalb zu einem transparenten Umgang mit Baustoffen. Wer wissen möchte, was er an seine Wand bringt, sollte auch erfahren können, was im Produkt enthalten ist.
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