Die Bindekraft beschreibt die Fähigkeit eines Bindemittels, Zuschlagstoffe, Pigmente oder andere Bestandteile zu binden und dauerhaft zusammenzuhalten. Sie sorgt dafür, dass aus den einzelnen Bestandteilen eines Putzes, Mörtels oder Anstrichstoffes ein zusammenhängendes und ausreichend festes Gefüge entsteht.
Bei einem Putzmörtel bestimmt die Bindekraft beispielsweise mit, wie gut die einzelnen Sandkörner im erhärteten Mörtel miteinander verbunden sind. Bei einer Farbe sorgt das Bindemittel dafür, dass Pigmente und Füllstoffe zusammengehalten werden und nach dem Trocknen beziehungsweise Erhärten eine zusammenhängende Beschichtung bilden.
Bindekraft darf nicht mit der Haftung am Untergrund verwechselt werden. Die Bindekraft betrifft vor allem den inneren Zusammenhalt eines Materials. Die Haftung beschreibt dagegen die Verbindung zwischen dem Putz, Mörtel oder Anstrich und dem jeweiligen Untergrund.
Eine hohe Bindekraft bedeutet deshalb nicht automatisch eine hohe Haftung am Untergrund. Diese wird zusätzlich unter anderem durch Saugverhalten, Rauigkeit und Beschaffenheit des Untergrundes sowie durch die Verarbeitung beeinflusst.
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