In Kalkputz-Lüge 12 geht es um das Sicherheitsdatenblatt, die Leistungserklärung und welche Informationen darin enthalten sind.

Sicherheitsdatenblatt

Bestimmte Inhaltsstoffe (Zement, organische Bestandteile etc.) werden meist nur im Sicherheitsdatenblatt erwähnt. Unter Abschnitt 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen finden Sie die Inhaltsstoffe, die noch enthalten sind. Leider müssen aber auch im Sicherheitsdatenblatt nicht alle Stoffe genannt werden. Welche Stoffe und Gemische genannt werden müssen ist klar definiert.

Folgende Vorgaben zum Sicherheitsdatenblatt sind dafür verantwortlich, dass auch hier nicht alle Stoffe genannt werden müssen: Auf die Nennung von Stoffen, die ausschließlich aufgrund physikalisch-chemischer Eigenschaften eingestuft sind und für die kein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz festgelegt ist, kann in diesem Abschnitt verzichtet werden. Stoffe mit Grenzwerten, die durch die „Union für die Exposition am Arbeitsplatz“ festgelegt wurden, müssen erst ab einer Konzentration von 1% aufgeführt werden. Bei Stoffen, die aufgeführt werden müssen ist eine weniger konkrete Angabe möglich, z.B. 1 – 5 % oder < 5%. Dies liegt im Ermessen des Herstellers.

Wichtig ist, dass alle zur Verfügung stehenden Informationen genau geprüft werden. Die Hersteller haben einen zu großen Handlungsspielraum was die Deklaration von Bauprodukten betrifft. Deshalb wäre die Pflicht zur Volldeklaration die einzig vernünftige Maßnahme um den Verbraucher zu schützen. Nur dann kann eigenverantwortlich entschieden werden mit welchen (möglicherweise) Giftstoffen der eigene Wohnraum gestaltet wird.

Leistungserklärung

Wer im Sicherheits- und techn. Datenblatt nicht fündig wird, kann sich auch das Datenblatt Leistungserklärung ansehen. Bei Produkten, die das CE-Zeichen tragen, sind die Hersteller zur Leistungserklärung verpflichtet. Auf diesem gibt es Angaben zum Brandverhalten, der Wasseraufnahme, Wasserdampfdurchlässigkeit, Haftzugfestigkeit und Wärmeleitfähigkeit. Auch zur Dauerhaftigkeit und ob gefährliche Substanzen enthalten sind gibt es Felder. Diese sind aber in der Regel mit NPD ausgefüllt. NPD steht für „No Performance Determined“ und bedeutet: Eigenschaften nicht ermittelt, da nicht relevant. Dies sehe ich persönlich anders aber wenn die gesetzlichen Vorgaben den Herstellern diese Freiräume einräumen, werden diese auch genutzt. Laut EU-Bauproduktverordnung (BauPVO) ist die Leistungserklärung beim Verkauf der Produkte an den Kunden weiterzureichen. Auch in diesem Punkt unterscheidet sich die Theorie von der Praxis.

Wenn Sie die Informationen von Kalkputzlüge 11 und 12 nutzen, werden Sie in Zukunft selbst erkennen können, welcher Hersteller und Verkäufer in Ihrem Sinne berät und wer nur Produkte verkaufen möchte. Natürlichen Kalkputz und andere natürliche Baustoffe erhalten Sie bei Natürlich Kalk.